Lieferung von Innereien

Lieferung von Innereien

Im Herbst ist Jagdzeit und damit auch die Frage der Anlieferung von Schlachtabfällen.
ReMidt dürfen an unseren Recyclingstationen keine Schlachtabfälle annehmen. Dies liegt daran, dass wir keine Genehmigung der Landesverwaltung zur Annahme dieser Art von Abfällen haben.

Der Landesverwalter hat eine Sonderentscheidung getroffen, dass Schlachtabfälle nicht als Hausmüll gelten und daher eine gesonderte Genehmigung für den Empfang, den Umschlag und die Verarbeitung dieser Abfälle erforderlich ist. Die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Schlachtabfälle als unter die Nebenproduktvorschriften fallend definiert und muss daher gemäß den für solche Abfälle geltenden Vorschriften behandelt werden. Das ist also nicht der Fall ReMidt Lizenz zu.

Was ist mit Schlachtabfällen zu tun?

Wer Schlachtabfälle anliefern muss, muss sich bei seiner Gemeinde erkundigen, welche Regelung dort gilt.

Das sagt der Landesverwalter:

  • Abfälle einer begrenzten Anzahl von Tieren können vor Ort im Jagdgebiet vergraben werden, sofern die Abfälle keine unangenehmen Gerüche, Abfälle oder erhebliche Umweltschäden verursachen.
  • Der Abfall, der an einem gemeinsamen Schlachtplatz für viele Tiere anfällt, muss in der Regel bei einer zugelassenen Abfallannahmestelle abgegeben werden (ReMidt wird nicht als Quittung akzeptiert). Die Verbringung solcher Abfälle ist in der Regel nur mit Genehmigung der Umweltbehörden möglich.
  • Nur in Ausnahmefällen, in sogenannten „Sonderfällen“, wird es sinnvoll sein, die Verlagerung von Schlachtabfällen in größerem Umfang zuzulassen, als dies nach dem Umweltschutzgesetz zulässig ist.
  • Gefallenes Wild, das von der Gemeinde/Wildschutzbehörde eingesammelt wird, ist als Gewerbeabfall zu betrachten und kann aufgrund der Ausnahmen im Umweltverschmutzungsgesetz nicht vergraben, sondern an eine zugelassene Annahmestelle abgegeben werden (was nicht der Fall ist). ReMidt).