Antrag auf Befreiung von der Renovierung

Beantragen Sie als Grundstückseigentümer die Befreiung Beantragen Sie die Befreiung im Namen anderer

Gründe für die vollständige Befreiung der Wohneinheit von der Abfallentsorgung:
BasisBeschreibungDokumentasjonBefreiungsfrist
Das Gebäude ist in einem physischen ZustandDie Unterkunftseinheiten sind nicht für Ruhe (Unterkunft) oder Catering geeignet.Fotos oder Bestätigung von unabhängiger Seite *1-5 Jahre.
Bewertet nach Reifegrad und Dokumentation.
Das Gebäude wird zur Lagerung genutztDie Unterbringungseinheiten werden als Lager genutzt und eignen sich daher nicht zur Erholung (Unterbringung) oder zur Zubereitung von Speisen.Fotos oder Bestätigung von unabhängiger Seite *1-3 Jahre.
Bewertet nach Zustand und Dokumentation des Gebäudes.
Eng integrierte WohneinheitEine Wohneinheit im Gebäude fungiert als Lagerhaus, Wohnzimmer oder Schlafzimmer neben der anderen Wohneinheit.Fotos oder Bestätigung von unabhängiger Seite *1-3 Jahre.
Bewertet nach Zustand und Dokumentation des Gebäudes.
Keine eigenständige Wohneinheit (gilt nicht für Ferienwohnungen und Wohnhäuser)Den Wohneinheiten fehlt entweder eine separate Küche, ein Bad oder ein WC.Fotos oder Bestätigung von unabhängiger Seite *1-3 Jahre.
Bewertet nach Zustand und Dokumentation des Gebäudes.
Das Gebäude wird derzeit renoviertDie Wohneinheiten werden seit mehr als 6 Monaten vollständig renoviert. und ist nicht für Ruhe (Unterkunft) oder Catering geeignet.Fotos oder Bestätigung von unabhängiger Seite *1-3 Jahre.
Bewertet nach Zustand des Gebäudes, geplanter Renovierungszeitraum und Dokumentation.
Sitze in BetriebDie Wohneinheit (en) werden im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs verwendet.Fotos oder Bestätigung von unabhängiger Seite *1-3 Jahre.
Bewertet nach Zustand und Dokumentation des Gebäudes.
* Beispiel: Bestätigung eines Feuerverbots, Wasserabsperrung, Brandschaden oder sonstige relevante Entscheidungen / Informationen über das Gebäude oder Grundstück, auf dem sich die Gemeinde befindet. Kopie der Vereinbarung mit dem Auftragnehmer über die langfristige Renovierung der Wohneinheit. Bestätigung, dass der Inhaber in eine Institution umgezogen ist.

Gründe, warum die Wohneinheit ein Freizeitabonnement erhält:
BasisBeschreibungDokumentasjonBefreiungsfrist
Unbewohntes Haus / WohnungDie Wohneinheit (en) sind seit mindestens 6 aufeinander folgenden Monaten unbewohntFotos oder Bestätigung von unabhängiger Seite *1-3 Jahre.
Bewertet nach Zustand und Dokumentation des Gebäudes
Das Gebäude wird als Ferienhaus genutztEhemalige Wohngebäude, die heute als Ferienhäuser genutzt werden, ohne dass dies im Kataster (Grundbuch) geändert wird.Niemand hat eine registrierte Adresse auf dem Grundstück1-3 Jahre.
Bewertet nach Zustand und Dokumentation des Gebäudes
* Beispiel: Bestätigung eines Feuerverbots, Wasserabsperrung, Brandschaden oder sonstige relevante Entscheidungen / Informationen über das Gebäude oder Grundstück, auf dem sich die Gemeinde befindet. Kopie der Vereinbarung mit dem Auftragnehmer über die langfristige Renovierung der Wohneinheit. Bestätigung, dass der Inhaber in eine Institution umgezogen ist.

Gründe, warum der Wohneinheit keine Befreiung gewährt wird oder sie ein Freizeitabonnement erhält:
BasisBeschreibung
VerkaufszeitraumWährend des Verkaufszeitraums wird keine Befreiung gewährt.
Wenn sich herausstellt, dass sich der Verkauf hinzieht, können Sie eine Freizeitrenovierung nach den Kriterien in «unbewohntes Haus / Wohnung» beantragen.
WohnadresseEine Befreiung wird nicht gewährt, wenn jemand eine eingetragene Wohnadresse in der Wohneinheit hat, für die eine Befreiung beantragt wird.
Eine bewohnte und eine unbewohnte WohneinheitEine Ausnahme kann gewährt werden, wenn die Kriterien für "eng integrierte Wohneinheit" oder "nicht unabhängige Wohneinheit" erfüllt sind. Ein Freizeitabonnement kann für eine unbewohnte Einheit gewährt werden, wenn die Kriterien für "unbewohntes Haus / Wohnung" erfüllt sind.
Baugenehmigung älter als 6 MonateGemäß § 3-2 der Abfallbeseitigungsverordnung sind alle Wohneinheiten der Gemeinde dem Abfallbeseitigungssystem angeschlossen. Bei Gebäuden ohne ständigen ganzjährigen Aufenthalt tritt die Abgabepflicht spätestens sechs Monate nach Erteilung der Baugenehmigung ein. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich mit dem Bau begonnen wurde.
Fehlende DokumentationEine Befreiung wird nicht gewährt, wenn im Antrag keine ausreichenden Unterlagen enthalten sind (die Situation ist nicht wahrscheinlich).

Ausnahmeregeln für Schlamm

Es ist die einzelne Gemeinde, die Anträge auf Befreiung von der Schlammregelung bearbeitet.