Neues Werk in Aure

Neues Werk in Aure

Das neue Werk ist in Sjyskardet auf Ertvågsøya geplant. Die Anlage wird in erster Linie den Bewohnern der Gemeinde Aure (ca. 3400 Einwohner) dienen. Es entsteht eine zukunftsorientierte Anlage, die es den Gemeindebewohnern leicht macht, ihre Abfälle richtig zu trennen.

Die neue Anlage muss folgende Funktionen haben:
  • Recyclingstation – wo Kunden sortenreinen Abfall abliefern. Gilt nicht für nasse organische Stoffe (Lebensmittelabfälle)
  • Umladen – an der Quelle sortierter Abfall, der gesammelt und in größere Container für den Transport zur endgültigen Annahme umgeladen wurde
  • Erleichterung der Wiederverwendung – separate Räumlichkeiten für die Abgabe zur Wiederverwendung
  • Standplatz für Entsorgungsfahrzeuge – mit Umkleide- und Pausenräumen für die Entsorgungsmitarbeiter
Nachladen in einem dichten Gebäude
  • Alle auf dem Weg gesammelten, ortssortierten Abfälle
  • Umschlag anderer organischer Lebensmittelabfälle
  • Gefährliche Abfälle
  • Artikel zur Wiederverwendung
In der Einrichtung werden wir nicht haben
  • Mülldeponie
  • Verbrennungsanlage
  • Biogasanlage
  • Kompostierungsanlage
Detaillierte Regelung des Geschäftsbereichs Ørnhaugen – Konsultationsfrist 1. Mai 2024

Gemäß Abschnitt 12-11 des Planungs- und Baugesetzes wurden Vorschläge für detaillierte Regelungen für das Gewerbegebiet Ørnhaugen, Gn. 91 Mrd. 88 und 99, zur öffentlichen Einsichtnahme vorgelegt und mit einer Frist von 1 Jahr an die Sektorbehörden und Nachbarn gesendet Mai 2024, um Notizen zu erstellen.
Alle Dokumente zu diesem Fall sind auf der Website der Gemeinde Aure veröffentlicht

Bekanntmachung über den Beginn der Arbeiten zur Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet Ørnhaugen, Gemeinde Aure, 26.10.2023. Oktober XNUMX

Vorschläge für geringfügige Änderungen des Bebauungsplans für das Wohn- und Gewerbegebiet Ørnhaugen wurden am 14. August 2023 gemeldet. Diesbezüglich gingen Stellungnahmen von Behörden (3), Organisationen (3) und Privatpersonen (5) ein. Die Kreisverwaltung und der Staatsverwalter haben dagegen Einspruch erhoben, den Fall als „geringfügige Änderung“ zu behandeln.