Ankündigung neuer Schlammvorschriften

Ankündigung neuer Schlammvorschriften

Gemäß dem Gesetz über die öffentliche Verwaltung, § 38, wird hiermit bekannt gegeben, dass neue örtliche Vorschriften zur Entleerung von Schlammabscheidern, verstopften Tanks, Minibehandlungsanlagen usw. erlassen werden. (Schlammvorschriften) wurde verabschiedet in:

Aure Gemeinderat: 13.10.20 im Fall 60/20
Gemeinderat von Averøy: 10.12.20 in der Rechtssache 84/20
Gemeinderat von Frøya: 29.10.20 in der Rechtssache 108/20
Gemeinderat: 29.10.20 in der Sache 126/20
Gemeinderat von Hitra: 26.11.20 in der Rechtssache 117/20
Stadtrat von Kristiansund: 19.11.20 in der Sache 98/20
Gemeinderat von Melhus: 20.10.20 im Fall 71/2020
Gemeinderat von Midtre Gauldal: 10.12.20 in der Rechtssache 63/2020
Oppdal Gemeinderat: 26.11.20 in der Rechtssache 113/2020
Gemeinderat von Orkland: 28.10.20 in der Sache 86/20
Gemeinderat von Rennebu: 29.10.20 in der Rechtssache 55/2020
Gemeinderat von Rindal: 16.12.20 in der Rechtssache 61/20
Gemeinderat von Smøla: 22.10.20 in der Rechtssache 67/20
Gemeinderat von Skaun: 10.12.20 im Fall 73/2020
Gemeinderat von Sunndal: 21.10.20 in der Rechtssache 79/20
Gemeinderat von Surnadal: 10.12.20 in der Rechtssache 84/20
Gemeinderat von Tingvoll: 26.11.20 in der Rechtssache 62/20

Die Vorschriften wurden auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 13 vom 1981. März 6 über den Schutz vor Verschmutzung und Abfall (Verschmutzungsgesetz) § 24, § 26, § 30, § 33, § 34, § 79, § 83 und § 85 erlassen.

Die Vorschriften gelten für die Entleerung und den Transport von Schlamm und Abwasser aus allen registrierten Grundstücken mit separaten Schlammabscheidern, verstopften Tanks, Minibehandlungsanlagen usw. Die Vorschriften gelten auch für Freizeitgebäude mit solchen Einrichtungen, temporären Einrichtungen und für Sammeltanks mit unbehandeltem Abwasser. Die Vorschriften enthalten auch ergänzende Bestimmungen zur Berechnung der Schlammgebühr.

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